Masterarbeiten können Sie bei mir in denjenigen Themengebieten schreiben, zu denen ich Lehrveranstaltungen anbiete. Inhaltlich sind entsprechende Kenntnisse vorausgesetzt; für eine rechtsphilosophische Masterarbeit sollten Sie mindestens eine Vorlesung in Rechtsphilosophie oder Ethik besucht haben. Ethikthemen sind für die Schwerpunktzertifikate "Privatrecht", "Recht der öffentlichen Verwaltung", "Wirtschaftsrecht" und "Internationales und europäisches Recht" möglich.
Das Themengebiet wählen Sie frei, das genaue Thema hingegen nicht, weil es sich gleichzeitig um eine Leistungskontrolle mit reglementarisch festgelegter Bearbeitungszeit handelt. Darum wäre es unfair gegenüber anderen Studierenden, wenn Sie in Kenntnis des Themas bereits vor dem offiziellen Bearbeitungszeitraum mit der Arbeit beginnen könnten.
Die Betreuung erfolgt bei mir mit folgenden Schritten:
- Sie erkundigen sich per E-Mail, ob im gewünschten Bearbeitungszeitraum noch Zeit für die Betreuung weiterer Masterarbeiten ist.
- Sie kommen einige Wochen vor Beginn des Bearbeitungszeitraums zu einem unverbindlichen Vorgespräch. Das thematische Interesse wird dabei diskutiert.
- Wir legen einen definitiven Zeitraum fest, sie erhalten einen Terminplan und entscheiden sich für ein Themengebiet.
- Am ersten Bearbeitungstag erhalten Sie Ihr definitives Thema per E-Mail.
- Sie lesen sich ein und kommen etwa zwei bis drei Wochen später zum zweiten Gespräch, in dem es um inhaltliche Fragen zum Thema geht: was gehört zur Thematik, was nicht, welche Schwerpunktsetzung empfiehlt sich?
- Nachdem Sie mit dem Schreiben bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht haben, kommen Sie drei Wochen vor dem Abgabetermin zu einem dritten Gespräch, bei dem es um Fragen zur formalen Gestaltung geht. Grundlage ist das Formalia-Kompendium in der jeweils aktuellen Fassung.
- Am letzten Bearbeitungstag reichen Sie die Arbeit als unterschriebenen Ausdruck und per E-Mail als Datei ein (PDF und Word-Fassungen). Die Arbeit muss den Mindestanforderungen der Fakultät entsprechen. Die Datei wird unter anderem für die automatische Plagiatkontrolle benötigt.
- Nach der Korrektur erhalten Sie das Ergebnis und eine inhaltliche Stellungnahme per E-Mail. Die offizielle Noteneröffnung erfolgt durch das Dekanat.
Die Beurteilung der Arbeit richtet sich nach den Beurteilungskriterien für Seminar- und Masterarbeiten des Departements für öffentliches Recht.