Reglemente und Merkblätter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Link)
Erlaubte Unterlagen und Hilfsmittel.pdf
Erlaeuterung zu Notizen in Gesetzestexten.pdf
Der Sachverhalt zur Falllösung wird jeweils am Montag in der 3. Semesterwoche aufgeschaltet und zwar auf der Webseite des Instituts für öffentliches Recht als auch auf ILIAS unter "Öffentliches Recht II-III: Übungen".
Hinweis: Gemäss Art. 16a des am 1. August 2015 in Kraft getretenen Studienreglements muss bei der Anmeldung zu einer Falllösung der Nachweis der juristischen Arbeitstechnik und des besuchten Workshops vorhanden sein. Falls Sie sich für die Falllösung im öffentlichen Recht entscheiden, hat Ihre Anmeldung über die KSL-Nr. 433747 zu erfolgen. Die Anmeldefrist beginnt jeweils am Folgetag der Aufschaltung des Sachverhaltes und endet nach 3 Tagen. Eine Anmeldung ist nur dann vollzogen, wenn die Leistungskontrolle im KSL gelb unterlegt erscheint. Falls Sie Probleme bei der Anmeldung im KSL haben, kontaktieren Sie bitte unverzüglich das Dekanat (Frau Melissa Ramseier, melissa.ramseier@unibe.ch).
Ihre eingereichte Falllösung wird einer Plagiatsprüfung unterzogen.
Für die Ausschreibung der Seminare hat das Institut für öffentliches Recht folgende Eckdaten festgelegt:
Bitte konsultieren Sie an diesen Eckdaten unsere Webseite und das Vorlesungsverzeichnis KSL.
Bitte beachten Sie bei der Lektüre der alten Prüfungsfälle und Beurteilungsraster die folgenden Punkte:
Das Beurteilungsraster dient uns intern als Massstab für die einheitliche Korrektur eines Prüfungsdurchgangs. Es ist daher z.T. sehr präzise abgefasst, mit vielen Unterpunkten. Es gibt jedoch immer eine grössere «Marge», d.h. auch ohne alle Punkte kann man noch die Note 6 erreichen. Die Raster sind beispielhaft und beziehen sich ausschliesslich auf die konkrete Prüfung. Die Punktevergabe in künftigen Prüfungen anderer Dozierender kann im Einzelnen anders erfolgen.