Das Bachelorstudium dient der juristischen Grundausbildung. Es ist aufgegliedert in:
- Einführungsstudium und
- Hauptstudium
Das Masterstudium dient der Vertiefung in einzelnen Bereichen der Rechtswissenschaft nach Wahl der Studierenden.
Die vom Institut für öffentliches Recht angebotenen Vorlesungen finden Sie unter Lehrveranstaltungen.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite, dem Reglement und dem Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.